Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Verfassungsänderungen von 1945 (vollständige Erläuterung)

Artikel 29 Absätze 1 und 2

Artikel 29 Absatz 1 lautet: "Der Staat basiert auf einer Gottheit". Artikel 29 Absatz 2 lautet: „Der Staat garantiert Unabhängigkeit … (Lesen Sie diesen Artikel vollständig durch).

Bevor wir weiter diskutieren, lernen wir zuerst die Verfassung oder die Grundgesetze kennen.

Verfassung von 1945

Die Verfassung von 1945 ist die Grundlage der Verfassung des Landes und eine der Grundlagen des schriftlichen Rechts im heutigen Einheitsstaat der Republik der Welt.

Alle Richtlinien und Vorschriften werden der Verfassung von 1945 vorgelegt, da die Verfassung von 1945 alle Werte oder Artikel enthält, die auf der Grundlage des Staates Pancasila gefunden wurden.

Bevor die Verfassung von 1945 zur heutigen Verfassung von 1945 wurde, wurde sie geändert oder geändert.

Basierend auf der offiziellen Website des Ministeriums für Recht und Menschenrechte (Kemenkumham) wurde die Verfassung bisher viermal durch die Sitzungen der Volkskonsultativen Versammlung (MPR) in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 geändert.

Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Verfassung von 1945

Artikel 29 Absatz 1 der Verfassung von 1945

Artikel 29 Absatz 1 lautet:

"Das Land, das auf der einen Gottheit basiert" .

Der Artikel erklärt, dass jedem Bürger die Umsetzung von Religion und Sicherheit bei der Ausübung religiöser Aktivitäten garantiert ist.

Artikel 29 Absatz 2 der Verfassung von 1945

Artikel 29 Absatz 2 lautet

"Der Staat garantiert jedem Einwohner die Freiheit, seine eigene Religion anzunehmen und gemäß seiner Religion und Weltanschauung anzubeten."

Dieser Artikel erklärt, dass der Staat allen Bürgern oder Menschen garantiert, die Religion anzunehmen, an die er glaubt.

Artikel 29, entweder Absatz 1 oder Absatz 2, sieht vor, dass alle Menschen auf der Welt das Recht haben, die Religion anzunehmen, an die sie glauben, und dass die Regierung die Durchführung solcher religiöser Aktivitäten garantiert.

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Rechte gemäß Artikel 29 der Verfassung von 1945

Das Folgende sind Rechte, die Bürger gemäß Artikel 29 der Verfassung von 1945 erhalten

  • Das Recht auf Freiheit, eine Religion anzunehmen, wie er glaubt, ohne Zwang von irgendwoher
  • Das Recht, religiöse Aktivitäten ruhig und ohne Einmischung von außen durchzuführen
  • Das Recht auf Freiheit, an die Existenz Gottes, des Schöpfers des Universums, zu glauben

Die Bedeutung religiöser Rechte

Basierend auf der Menschenrechtsperspektive kann die Religions- oder Glaubensfreiheit in 8 (acht) Komponenten zusammengefasst werden, nämlich

  1. Innere Freiheit 
  2. Außenfreiheit
  3. Kein Zwang 
  4. Nicht diskriminierend 
  5. Rechte der Eltern und Erziehungsberechtigten 
  6. Institutionenfreiheit und Rechtsstatus 
  7. Zulässige Einschränkungen der Außenfreiheiten 
  8. Nichtabweichbarkeit